Das Schuldrechtsanpassungsgesetz, mit dem der Interessenausgleich zwischen den Besitzern von Baulichkeiten und Anpflanzungen auf ehemals volkseigenen, heute privaten Grundstücken einerseits und den heutigen Eignern dieser Grundstücke andererseits geregelt werden soll, bietet insbesondere in der Frage der Übernahme von Abrisskosten noch keine... Mehr...